inSignerEuropäische Union
Europäische Union
Elektronische Signaturen in der Europäischen Union
eIDAS unterscheidet einfache, fortgeschrittene und qualifizierte elektronische Signaturen. Die qualifizierte hat in der EU die Wirkung einer handschriftlichen Unterschrift.
Der Rahmen
Die Verordnung (EU) 910/2014 ist die heutige Grundlage. Die Verordnung (EU) 2024/1183 erneuert den europäischen Rahmen der digitalen Identität. Die Mitgliedstaaten behalten ihr Vertragsrecht.
Essential und Pro nutzen die Standardunterschrift von inSigner. Qualifizierte Signaturen für Europa sind eine Enterprise-Option, zusammen mit der AATL-Prüfung.
Stufen nicht vermischen
Eine Standardunterschrift als qualifiziert zu bezeichnen wäre unzutreffend. Wählen Sie die Stufe, die das Dokument verlangt, und bewahren Sie den Nachweis bei der Datei auf.
- Die Standardunterschrift von inSigner ist eine elektronische Signatur mit einem Abschlussnachweis. Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur. QES und die AATL-Prüfung sind Enterprise-Optionen.
- Der Nachweis verbindet den Dokument-Hash, die eingeladenen Personen und die Abschlussereignisse. Er ersetzt keine Beurkundung, keine gesetzlich verlangte handschriftliche Form und keinen anwaltlichen Rat.